Zeit ist Geld

Einsparungen bei den Lohnnebenkosten


Kostenbeispiele

aushilfslohn

Einen weiteren Kostenfaktor in der Landwirtschaft stellen das Büro sowie die Buchhaltung dar. Diese Tätigkeiten werden immer mehr, sodass Sie weniger Zeit für andere Dinge haben.

Auch bei der Forstwirtschaft und den Vermietern fallen für Bürotätigkeiten immer mehr Kosten an.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie stellen eine Bürokraft ein, oder Sie lagern diese Arbeiten aus d. h. Sie suchen sich eine externe Unterstützung wie die Firma BVV

Z. B. entfallen  auf eine geringfügige Beschäftigung neben dem Arbeitsentgelt (Mindestlohn) folgende Lohnnebenkosten (Stand 2021):

2 % Pauschalversteuerung
15 % Rentenversicherung
13 % Krankenversicherung
1,5 % individuelle Beiträge an den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft),
die abhängig vom Gewerbe und der Gefahrenklasse sind.
Bei diesem %-Satz handelt es sich nur um einen angenommenen Faktor
1,0 % Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit)
0,39 % Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft)
0,12 % Insolvenzumlage
33,01 % Gesamte Lohnnebenkosten

 

Zu beachten ist auch, dass für Minijobber der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, d. h.

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
  • Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
  • Einhaltung gesetzl. Grundkündigungsfristen

All dies entfällt, wenn Sie die anfallenden Bürotätigkeiten auslagern, sprich die Firma BVV – Büroservice Völker Verna - damit beauftragen.

                           Ich unterstütze Sie gerne bei Ihren Bürotätigkeiten sowie bei der Buchhaltung.

Gern erstelle ich Ihnen ein persönliches und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot, mit dem Sie bestimmt gut kalkulieren können.

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular für Ihre Anfrage.

 

Büroservice Völker Verna | Inh. Heike Völker | Röderweg 8 | 34621 Frielendorf-Verna | Tel.: (0 56 84) 93 04 68 | info@bueroservice-voelker.de