Viel Arbeit, dadurch weniger Zeit für sich!

neuer Tätigkeitsbereich - Unterstützung bei den Nebenkostenabrechnungen



Vermieter

Meinen Tätigkeitsbereich habe ich erweitert und biete nun auch die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen an. Vermieter von Wohnungen müssen die Abrechnungen jedes Jahr für ihre Mieter gesetzeskonform erstellen.

 

Bis spätestens 31.12. muss die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres den Mietern zugestellt werden. Evtl. Nachzahlungen können nur dann eingefordert werden, wenn die Abrechnung fristgerecht dem Mieter vorliegt. Bei einem Guthaben sieht es allerdings anders aus. Da muss das Guthaben ausgezahlt werden, auch wenn die Abrechnung erst nach dem 31.12. dem Mieter zugestellt wurde.

 

Damit diese Frist nicht verstreicht unterstützt Sie die Firma BVV gerne bei der Erstellung Ihrer Nebenkostenabrechnungen.

 

Viele Dinge müssen beachtet werden! Welche Kosten sind Umlagefähig d. h. dürfen auf die Mieter umgelegt werden und welche nicht.

 

Seit 2013 erstelle ich für einige meiner Kunden  die Nebenkostenabrechnungen.

 

Gerne können wir vorab in einem persönlichen Gespräch klären, welche Abrechnungsfirmen gibt es, mit welcher möchten Sie gerne zusammenarbeiten, wie funktioniert das mit dem Ablesen der Zählerstände am Jahresende, wie erfolgt die Zusammenstellung und Erfassung der Kosten und vieles mehr.

 

Die gesetzlichen Anforderungen an Vermieter bzgl. Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist sehr hoch und auch zeitintensiv. Damit Sie als Vermieter nicht zu viel Zeit investieren müssen, unterstütze ich Sie gerne dabei.

 

 

 

 

 

[Kontakt]

 

Büroservice Völker Verna | Inh. Heike Völker | Röderweg 8 | 34621 Frielendorf-Verna | Tel.: (0 56 84) 93 04 68 | info@bueroservice-voelker.de