Die Kasse muss stimmen!



Kassenbuch

Bevor Geschäftsvorfälle gebucht werden, sind sie zunächst aufzuzeichnen. Diese so genannten Grundaufzeichnungen sind auch bei einer EDV-Buchhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Die Bareinnahmen- und ausgaben sind, wenn möglich, täglich in einem "Kassenbuch" festzuhalten. Die Aufzeichnung muss nicht in einem so genannten "Buch" erfolgen, sondern kann auch in einer Exceltabelle erfasst werden. Die spätere Eingabe in die EDV-Buchhaltung kann in der Regel einmal pro Woche oder Monat durchgeführt werden. Ein ordentlich geführtes Kassenbuch ermöglicht eine lückenlose Kontrolle über alle Ein- sowie Ausgaben. Hier kommt die "Selbstkontrolle" zum Tragen. Ein sog. Kassensturz kann jederzeit vorgenommen werden.

 

Da das Führen einer Barkasse umfangreich ist, übernehme ich gerne für Sie diese Tätigkeit. Entweder bei Ihnen vor Ort oder ich hole die Unterlagen ab und erledige die ordnungsgemäße Erfassung im Büro.

 

Büroservice Völker Verna | Inh. Heike Völker | Röderweg 8 | 34621 Frielendorf-Verna | Tel.: (0 56 84) 93 04 68 | info@bueroservice-voelker.de